Leistungen

Erdbestattungen

Unter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung des Verstorbenen in einem Grab in der Erde.
Eine Erdbestattung kann nach einer Frist von 48 Stunden in Deutschland erfolgen.
Auf Antrag bei der zuständigen Behörde, ist in Einzelfällen eine Erdbeisetzung vor Ablauf der 48 Stunden möglich.

Feuerbestattungen

Bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene immer in einem Sarg eingeäschert. Eine Einäscherung erfolgt in einem vorgeheizten Ofen bei ca. 900 °C. Der Sarg wird automatisch in den Ofen gefahren, die Temperatur erhöht sich dann auf ca. 1200 °C. Dauer einer Einäscherung beträgt etwa 4 Stunden. Nach der Einäscherung (Kremierung) kommt die Asche in eine Urne (Aschenkapsel). Diese wird dann auf einem Friedhof Ihrer Wahl beigesetzt.

Seebestattungen

Eine Seebestattung war früher nur für Seeleute. Heute ist eine Seebestattung für jeden möglich. Der Verstorbene muss diesen Wunsch vorher schriftlich vermerken. Oder die nächsten Angehörigen müssen eine Verbundenheit zur See schriftlich zum Ausdruck bringen. Außerhalb der Drei-Meilen-Zone wird die Urne auf hoher See von einem Schiff beigesetzt. Zu einem späteren Zeitpunkt können Angehörige einen Auszug aus dem Logbuch und Positionsangaben der Seekarte erhalten.

Baumbestattung

Eine Baumbestattung setzt eine vorherige Kremierung voraus, da es sich um eine Naturbestattung handelt. Auf Wunsch kann ein vorhandener Baum für die Bestattung genutzt werden und eine Namensplakette angebracht werden. Eine Beisetzung ist nur in die dafür vorgesehenen Wälder z. Bsp. Trauerwald Bay. Eisenstein möglich.

Bestattungsvorsorge

Der Tod gehört zum Leben dazu, wird jedoch im Alltag nicht thematisiert. Dabei ist die frühzeitige Vorsorge von großer Bedeutung und sichert hiermit die Hinterbliebenen ab.Vorsorgevertrag heißt, die eigene Trauerfeier bereits zu Lebzeiten zu gestalten. Bei uns wird der Vorsorgevertrag mit den persönlichen Vorstellungen in Ruhe besprochen.

Die Vorsorge kann in Form einer finanziellen Absicherung (Sterbegeldversicherung) erfolgen. In unseren Räumen oder auch bei Ihnen zu Hause beraten wir Sie gern individuell.

Um bereits zu Lebzeiten die eigene Bestattung oder auch die Bestattung für andere regeln zu können, ist es sinnvoll, eine Bestattungsvorsorge abzuschließen. Diese Bestattungsvorsorge ist notwendig, um eigene Wünsche einzubringen. Des Weiteren führt eine Bestattungsvorsorge zur finanziellen Entlastung von Angehörigen und beugt Meinungsverschiedenheiten vor.

Alle Beratungsgespräche sind bei uns kostenfrei.

Durch eine Bestattungsvorsorge können folgende Positionen geregelt werden:

- u. a. Erd-, Feuer- oder Seebestattung

- Auswählen von Sarg, Urne und Decke

- Trauerkarten, Zeitungsinserate

- Gestaltung des Blumenschmuckes

- Bestattungsort

- Wünsche für die eigene Bestattung

Muss eine finanzielle Absicherung gleich bezahlt werden?

Nein, sie kann in Form einer Sterbegeldversicherung als Einmalzahlung oder in monatlichen Raten beglichen werden.

 In Ausnahmefällen ist eine Regulierung der Bestattungsvorsorge durch die Angehörigen auch nach dem Tod möglich.

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Wichtige Unterlagen

Folgende Unterlagen werden von uns benötigt, die bereits im Vorfeld zusammengestellt werden sollten.
Falls Bescheinigungen fehlen sind wir Ihnen gerne bei der Besorgung behilflich.

 

- Personalausweis  oder Reisepass der / des VerstorbenenGeburtsurkunde bei Ledigen
- Heiratsurkunde oder Familienstammbuch bei Verheirateten
- Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten
- Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtsvermerk bei Geschiedenen
- Persönliche Kleidung
- Bild der / des Verstorbenen
- Krankenkassenversicherungskarte
- Rentenversicherungsnummern bei Rentenbezug
- Angaben bzw. Rentennummern bei betrieblichen Renten (falls vorhanden)
- Lebens-, private Renten- und Sterbegeldversicherungspolicen im Original
- Graburkunde bei bestehenden Grabstellen (falls vorhanden)
- Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)

 

 

Unser Rentenhinweis:

Bei Ehegatten, mit Rentenbezug, können wir für Sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rentenvorschusszahlung in Höhe von 3 Monatsrenten beantragen. Den Antrag für Ihre Witwen- / Witwerrente stellen Sie bitte beim Träger Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung bei der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

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